Kanzlei Lempfert

Kompetenzen

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht spielt eine wesentliche Rolle im modernen Berufsleben und umfasst grundsätzlich das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Darunter fallen eine Vielzahl von Aspekten, wie zum Beispiel die Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Kündigungsschutz, die Regelung und Einhaltung von Arbeitszeiten, sowie auch Urlaubsregelungen und die Rechte von Arbeitnehmern bei betrieblichen Umstrukturierungen. In einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt ist es unerlässlich, sich in arbeitsrechtlichen Fragen sicher zu bewegen, um sowohl die eigenen Rechte zu wahren als auch rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung im Bereich des Arbeitsrechts. Wir unterstützen Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und bei der Umsetzung von arbeitsrechtlichen Compliance-Maßnahmen. Ebenso beraten wir Arbeitgeber bei der Planung und Durchführung von Personalmaßnahmen, wie z. B. betriebsbedingten Kündigungen, Abmahnungen und der Einführung neuer Arbeitszeitmodelle. Unser Ziel ist es, Ihnen als Arbeitgeber dabei zu helfen, arbeitsrechtliche Herausforderungen vorausschauend zu erkennen und zu bewältigen, um so rechtliche Konflikte zu vermeiden und die Interessen Ihres Unternehmens zu schützen. Wo sich Konflikte außergerichtlich nicht lösen lassen, vertreten wir Ihre Interessen gern vor den Arbeitsgerichten.

Arbeitnehmer unterstützen wir bei der Prüfung von Arbeitsverträgen, bei Fragen zum Kündigungsschutz und bei der Durchsetzung von Lohnansprüchen. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und eine faire Lösung zu finden. Zwar suchen wir auch in dem Fall für Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, raten Ihnen aber innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Klagefrist bei Kündigung sowie innerhalb einer arbeitsvertraglich vereinbarten Verfallfrist bei arbeitsvertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen zur fristgerechten außergerichtlichen Geltendmachung und Erhebung der entsprechenden Klage. 

Rechtliche Beratung von Unternehmen

Wir beraten und begleiten Sie rechtlich bei Fragen aus Ihrem Unternehmen sowie zu allen Themen, denen sich ein Unternehmer ausgesetzt sieht. Dazu gehört schon bei der Gründung die Beratung zur richtigen Rechtsform und die Umsetzung zur Eintragung. Wir unterstützen Sie bei Veränderungen im Unternehmen wie Expansion oder Verkleinerung, Aufnahme neuer Gesellschafter, Mitarbeiterbeteiligung oder Unternehmensverkauf und der immer schwieriger werdenden sonstigen Unternehmensnachfolge. Wir helfen Ihnen außergerichtlich wie gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Säumnis der Kunden und Wahrung Ihrer Interessen insgesamt im Kaufrecht sowie im Werk- und Dienstvertragsrecht nebst Gewährleistungsrecht. Ebenso beraten und vertreten wir Sie bei Konflikten mit Lieferanten und Fremddienstleistern. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung der Anstellungsverträge, beim konfliktfreien Umgang mit Mitarbeitenden und, wenn es nicht anders geht, bei möglichst konfliktfreier Beendigung eines Anstellungsvertrags, aber selbstverständlich auch bei der Abwehr von Kündigungsschutzklagen. Unser Ziel ist es, Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bestmöglich zu vertreten und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Anliegen als Unternehmer zu finden.

Erbrecht und Nachfolgeregelung

In unserem Referat Erbrecht unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihres Testaments, der Vorbereitung eines Erbvertrags und bei der Gestaltung von Nachfolgeregelungen sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich. Kommt es zu Streitigkeiten über einen Nachlass, so versuchen wir in erster Linie, mit Ihnen gemeinsam den Konflikt außergerichtlich zu lösen. Sollte außergerichtlich eine Ihren Belangen gerecht werdende  Konfliktlösung scheitern, so setzen wir die Ihnen zustehenden Ansprüche auch gern gerichtlich durch.

Verkehrsrecht

Mobilität, insbesondere in Form des Straßenverkehrs, ist aus dem modernen Berufs- und Arbeitsleben nicht wegzudenken und stellt zugleich einen wichtigen Ausdruck persönlicher Freiheit dar. Aufgrund der kontinuierlich zunehmenden Mobilität kommt es dazu, dass Verkehrsteilnehmer immer häufiger mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert werden.

Im Bereich des Verkehrsunfallrechts unterstützen wir Sie deshalb umfassend, unabhängig davon, ob Sie als Auto-, Motorrad-, Radfahrer oder Fußgänger in einen Unfall verwickelt sind. Wir setzen uns für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein, sowohl bei Sachschäden als auch bei Personenschäden, etwa in Form von Schmerzensgeld, eventuell Rente sowie Behandlungskostenersatz, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder eine Verkehrsstraftat vorgeworfen, helfen wir gern, als Ihr Verteidiger kompetent gegen Bußgeldbescheide, staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren und Strafbefehle vorzugehen, etwa bei ordnungswidrig oder strafrechtlich vorwerfbar verursachten Verkehrsunfällen, bei Vorwürfen der Geschwindigkeitsüberschreitung, der Unterschreitung des Mindestabstands, des unerlaubten Entfernen vom Unfallsorts, auch bei etwaiger Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss. 

Immobilien- und Mietrecht

Das Immobilien- und Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten von Eigentümern, Vermietern und Mietern. Häufig geht es dabei um den Abschluss und die Beendigung von Mietverträgen, die Durchsetzung von Mieterrechten, sowie um rechtliche Fragen bei Ankäufen und Verkäufen von Immobilien.

Wir stehen Ihnen im Bereich des Immobilien- und Mietrechts mit umfassender Beratung und Unterstützung zur Seite, gleich ob Sie Vermieter oder Mieter, Käufer oder Verkäufer oder eben Eigentümer einer Immobilie sind. Ob bei der Ausarbeitung und Prüfung von Mietverträgen, der Beratung bei Mietminderungen und Mängelansprüchen, der Vertretung in Kündigungs- oder Räumungsverfahren auf Kläger- wie auf Beklagtenseite  oder bei der Vorbereitung und Abwicklung von Kaufverträgen für Immobilien – unsere Expertise hilft Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Interessen zu schützen. Dabei ist es unser Ziel, Eskalationen zu vermeiden, maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Anliegen zu finden und Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bestmöglich zu vertreten.

Unsere Leistungen können wir gleichermaßen für Mieter und Käufer, Vermieter und Verkäufer sowie insgesamt zum Immobilieneigentum anbieten. Bei der Planung und Umsetzung von Immobiliengeschäften gilt es, rechtliche Risiken zu minimieren.

Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht bildet die Grundlage für eine Vielzahl rechtlicher Beziehungen im Alltag und begegnet einem unter anderem bei Verträgen aller Art, Schadensersatzansprüchen, Eigentumsfragen und bei der Durchsetzung privater Rechte. Ob bei Kaufverträgen, Dienstleistungsverträgen, Schenkungen oder Werkverträgen – das Zivilrecht sorgt dafür, dass Vereinbarungen eingehalten und Ansprüche durchgesetzt werden können.

Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung in allen Bereichen des allgemeinen Zivilrechts. Egal, ob es um die Prüfung und Gestaltung von Verträgen, die Geltendmachung oder Abwehr von vertraglichen Erfüllungsansprüchen oder Schadensersatzansprüchen, aber auch um die Durchsetzung von Eigentumsrechten geht – wir bieten Ihnen kompetente und praxisnahe Beratung.

Auch bei komplexen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen stehen wir Ihnen zur Seite. Wir helfen Ihnen, nach vorangegangenen Bemühungen um eine außergerichtliche Konfliktlösung, Ihre rechtlichen Ansprüche gegebenenfalls mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen.