„Hitzefrei“, so wie es viele aus der Schulzeit kennen, gibt es grundsätzlich im Arbeitsrecht nicht. Welche Maßnahmen bei erhöhten Temperaturen zu ergreifen sind, ist bislang weder gesetzlich noch höchstrichterlich geregelt bzw. entschieden. Fest steht jedoch: der Arbeitgeber ist nach § 618 ArbSchG für die Gesundheit seiner Angestellten verantwortlich. Hinsichtlich der Raumtemperatur gilt: ab spätestens einer Temperatur in Höhe von 30 Grad ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Maßnahmen wie Lüften zu ergreifen. Er muss ferner angemessene Hilfsmittel wie Ventilatoren zur Verfügung stellen. Ab 35 Grad ist es dem Arbeitnehmer aber nicht mehr zuzumuten, seiner Tätigkeit an diesem Ort nachzugehen. Erhöhte Anforderungen können sich gerade bei Arbeitnehmern ergeben, die ihre Arbeit draußen verrichten (bspw. Handwerker).
Unstreitig ist aber, dass diese erhöhten Anforderungen nicht für Arbeitnehmer im Home Office gelten können, nachdem sich der Arbeitsplatz der Kontrolle des Arbeitgebers entzieht. Arbeitnehmer sind hier verpflichtet, selbst die möglichen Maßnahmen zu ergreifen. Ein Anspruch auf einen Ventilator für Zuhause besteht nicht.